Gegner der Windkraft sind mit Freude auf ein Urteil des französischen Staatsrats gestoßen. Nach ihrer Interpretation gelten damit Windkraftanlagen in Frankreich auch rückwirkend als nicht genehmigt und man kann jetzt endlich wieder voll auf Atomenergie setzen. Es sei auch nur eine Frage der Zeit, wann das Verbot sich europaweit und auch in Deutschland umsetzen lässt. Stellt sich nur die Frage: Ist das wirklich so?
(Bild Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:WP_Freiensteinau70.JPG)
Wieder einmal verschweigen uns die Mainstreammedien eine wichtige Nachricht. Zum Glück gibt es aber alternative Medien, die uns umfassend aufklären. Bei Tichys Einblick lesen wir:
„In einer sensationellen Entscheidung wurden in Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Grund: Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm belästigt.“
Quelle: https://www.tichyseinblick. de/meinungen/windraeder-in-frankreich-nicht-mehr-genehmigt/
Bei Nuis wird daraus „Frankreich stoppt Windkrafträder-Bau und gibt neue Atomkraftwerke in Auftrag!“ und Epochtimes titelt „Frankreich: Gericht friert Zulassungen für Windkraftanlagen an Land ein“.
Es ist nicht ganz einfach, die juristischen Feinheiten bei der Entscheidung des Conseil d’État herauszuarbeiten, einem Verwaltungsgericht in Frankreich. Es geht um das Urteil N° 465036 ECLI:FR:CECHR:2024:465036.20240308 vom 8. März 2024. Geklagt hatte der Umweltschutzdachverband Fédération Environnement Durable (FED) und es ging um die Lärmbelästigung durch Windräder.
Grob zusammengefasst standen die Standort- und Bauvorschriften für Windräder auf dem Prüfstand. Diese Regeln wurden 2021 durch die Änderung der Dekrete überarbeitet und im Jahr 2022 wurde eine neue Version des akustischen Messprotokolls angenommen. Dem Urteilstext kann ich nicht entnehmen, dass die Messverfahren oder Lärmpegel an sich als problematisch angesehen wurden. Im Urteil heißt es:
„14. […] Par suite, les requérants sont fondés à soutenir que les décisions approuvant le protocole de mesure de l’impact acoustique des éoliennes terrestres et protocoles attaqués ont été pris au terme d’une procédure irrégulière, dès lors que les protocoles n’ont pas fait l’objet d’une consultation du public préalablement à l’approbation par décisions du ministre. Cette irrégularité est de nature à avoir exercé une influence sur le sens des protocoles attaqués et a privé le public de la garantie de voir son avis pris en considération à l’égard d’un acte ayant une incidence directe et significative sur l’environnement.“
Quelle: https://www.conseil-etat.fr/fr/arianeweb/CE/decision/2024-03-08/465036
In der Übersetzung:
„14. […] Folglich können die Kläger mit Recht behaupten, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Protokolls zur Messung der akustischen Auswirkungen von Onshore-Windenergieanlagen und die angegriffenen Protokolle am Ende eines vorschriftswidrigen Verfahrens ergangen seien, da die Protokolle vor ihrer Genehmigung keiner öffentlichen Konsultation unterzogen worden seien durch Entscheidungen des Ministers. Diese Unregelmäßigkeit dürfte sich auf die Bedeutung der angefochtenen Protokolle ausgewirkt und der Öffentlichkeit die Garantie genommen haben, dass ihre Meinung zu einer Handlung mit unmittelbaren und erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt wird.“
Quelle: https://www.conseil-etat.fr/fr/arianeweb/CE/decision/2024-03-08/465036
Es geht also hauptsächlich darum, dass die Protokolle nicht Gegenstand von „öffentlichen Konsultationen“ waren.
Es wird außerdem auf einige EU-Richtlinien verwiesen, etwa Richtlinie 2001/42/EG und Richtlinie 2011/92/EU. In 2011/92/EU heißt es:
„Eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit bei Entscheidungen ermöglicht es der Öffentlichkeit, Meinungen und Bedenken zu äußern, die für diese Entscheidungen von Belang sein können, und ermöglicht es den Entscheidungsträgern, diese Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen; dadurch wird der Entscheidungsprozess nachvollziehbarer und transparenter, und in der Öffentlichkeit wächst das Bewusstsein für Umweltbelange sowie die Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen.“
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011L0092
Die Einbindung der Öffentlichkeit wurde bei der französischen Gesetzgebung wohl nach Ansicht des Conseil d’État bisher nicht ausreichend berücksichtigt.
Was sind die Konsequenzen des Urteils?
Es wurden Bauvorschriften für Windparks beziehungsweise Windräder aus formalen Gründen als rechtsunwirksam erklärt. Die müssen jetzt neu verhandelt werden. Anlagen, die aufgrund dieser Vorschriften errichtet oder geplant wurden, müssen wahrscheinlich neu genehmigt werden. Bis es soweit ist, gilt die vorherige Gesetzgebung. Dass jetzt alle Windräder in Frankreich still stehen und keine neuen mehr gebaut werden, davon kann keine Rede sein.
Das Gericht hat keine Aussagen zu Abstandsregeln oder Lärmpegeln getroffen. Welcher Lärm zu welcher Zeit als zumutbar hingenommen werden muss und ob Infraschall eine gesundheitsgefährdende Rolle spielt, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Ja. Lärm ist unangenehm und kann krank machen. Das ist jedem bekannt, der schon einmal in der Einflugschneise eines Flughafens (wie ich) gewohnt hat oder neben einer stark befahrenen Straße (ich auch;-). Die technisierte Zivilisation hat ihre Folgen. Wenn alle bedingungslos zurück zur Natur wollen, gerne, ich stehe dem nicht im Wege.
Ich befürchte nur, dass die Gegner von Windkraft zwar Strom aus der Steckdose wollen, die Windräder, Solarparks, Atomkraftwerke und Atommülldeponien sollte aber bitte weit entfernt von ihrem Wohnort stehen. Die Flughäfen, Autobahnen, Mülldeponien und Flüchtlingsheime bitte auch.







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